ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN BEHERBERGUNGSVERTRAG IM APARTMENTHAUS HOHENTWIEL APARTMENTS
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Begriff „Apartmenthaus“ nachfolgend immer als Bezug auf das Apartmenthaus Hohentwiel Apartments, betrieben durch die Nicole und Ralf Homburger eGbR, verwendet.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Apartmenthauses.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Apartmenthauses nicht gestattet.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
2.1 Vertragspartner sind die Nicole und Ralf Homburger eGbR (Gesellschaftssitz: Obere Gießwiesen 7, 78247 Hilzingen), die das Apartmenthaus Hohentwiel Apartments (Anschrift: Angela-Stadler-Str. 7, 78224 Singen) betreibt und der Gast.
2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Apartmenthaus zustande. Buchungen mit einem Aufenthaltszeitraum von mehr als 90 Tagen können wir leider nicht annehmen. In dem Fall stellt eine automatische Buchungsbestätigung keine Annahme des Antrags dar. Sollte eine Buchung über 90 Tage eingehen, behalten wir uns das Recht vor, diese zu stornieren.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Apartmenthaus ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Apartmenthauses zu zahlen.
3.3Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Apartmenthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.5 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Apartmenthaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.6 Das Apartmenthaus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.4 und/oder Ziffer 3.5 geleistet wurde.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthauses aufrechnen oder verrechnen.
3.8 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES GASTES NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES APARTMENTHAUSES
4.1 Eine einseitige Lösung des Gastes von dem mit dem Apartmenthaus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Apartmenthaus und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmenthauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Apartmenthaus in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Apartmenthaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Apartmenthaus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Apartments sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird das Apartment nicht anderweitig vermietet, so kann das Apartmenthaus den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Vermietung des Apartments zu zahlen.
5. RÜCKTRITT DES APARTMENTHAUSES
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Apartmenthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Apartmenthauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Apartmenthauses mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.4 und/oder Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Apartmenthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Apartmenthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthauses zuzurechnen ist;
- das Verhalten eines Gastes den reibungslosen Betrieb des Apartmenthauses oder die Sicherheit anderer Gäste gefährdet. Hierzu gehören, aber nicht ausschließlich, Störungen des Hausfriedens, gewalttätiges Verhalten oder andere schwere Verstöße gegen die Hausordnung;
- eine erhebliche Verschmutzung oder Beschädigung des Apartments (z.B. im Rahmen einer Zwischenreinigung) festgestellt wird, die über das übliche Maß einer kurzzeitigen Nutzung hinaus geht;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.3 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Apartmenthauses begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Apartmenthauses gegen den Gast bestehen, so kann das Apartmenthaus diesen pauschalieren.
6. APPARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Apartmenthaus spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Apartmenthaus aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des aktuellen Tagespreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Apartmenthaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Dies schließt jedoch keine anderweitigen Schadensersatzansprüche des Apartmenthauses aus.
7 BEHANDLUNG DER APARTMENTS
7.1 Für das Apartment erhält der Gast bei Einzug einen Haus-/ Türschlüssel bzw. Karte sowie ggf. weitere Zutritts- und Zugangsmittel, die bei Abreise dem Apartmenthaus zurückzugeben sind.
7.2 Zugangscodes sind ausschließlich für den Zugang des Gastes in das Apartmenthaus während der Aufenthaltsdauer vorgesehen. Das Verschaffen von Zutritt nach oder vor dem Zeitraum der eigentlichen Aufenthaltsdauer sowie die Weitergabe jeglicher Zugangsmittel an unbefugte Dritte ist zu jedem Zeitpunkt strengstens untersagt. Auch die Beihilfe zum Zutritt unbefugter Dritter ist untersagt.
7.3 Der Gast hat das Apartment und seine Gegenstände sowie die für ihn zugänglichen Bereiche des Apartmenthauses pfleglich und schonend zu behandeln.
7.4 Das Inventar des Apartmenthauses darf nicht entfernt werden. Die Anbringung bzw. das Aufstellen von Dekorationsgegenständen an Wänden ist untersagt.
7.5 Der Kunde haftet dem Apartmenthaus für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursacht werden, insbesondere auch, wenn die Räume unzureichend gereinigt oder gelüftet werden.
8 HAFTUNG DES APARTMENTHAUSES
8.1 Das Apartmenthaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartmenthauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Apartmenthauses beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Apartmenthauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartmenthauses auftreten, wird das Apartmenthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2 Für vom Gast eingebrachte Sachen gelten gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge der §701 ff. BGB. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Apartmenthaus Anzeige macht (§703 BGB).
8.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Apartmenthausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmenthausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Apartmenthaus nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
9.2 Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der Nicole und Ralf Homburger eGbR (Obere Gießwiesen 7, 78247 Hilzingen). Das Apartmenthaus kann wahlweise den Gast aber auch am Sitz des Gastes verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Gästen, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
9.5 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Apartmenthaus darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Apartmenthaus nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
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